Ultraschall-Wasserzähler

Liebe Kundinnen und Kunden,

auf dieser Seite geben wir Ihnen alle Informationen rund um das Thema „Ultraschall-Wasserzähler“ an die Hand. Sprechen Sie uns gern an, sofern Sie weiterführend Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen – wir sind für Sie da.

Der Wasserverband Oleftal wird zukünftig bei Wasserzählerwechsel im Rahmen der geltenden eichrechtlichen Vorschriften, die bisherigen mechanischen Wasserzähler schrittweise durch digitale Ultraschallwasserzähler mit Funkübertragung ersetzen. Wann auch Ihr mechanischer Wasserzähler durch einen modernen Ultraschallwasserzähler ersetzt wird, erfahren Sie von uns jeweils im Voraus. Der Austausch ist für Sie kostenfrei.

Die Umstellung auf Ultraschallwasserzähler bietet zahlreiche Vorteile!

Die Zählerstanderfassung erfolgt zukünftig komplett digital, berührungslos und mit genaueren Messwerten, als derzeit mit den herkömmlichen mechanischen Wasserzählern. Die Ultraschall-Technologie stellt dazu die genauen Messwerte bereit. Als Versorger in Ihrer Region sind wir neben der Belieferung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität, auch für eine einfache und verlässliche Verbrauchsabrechnung verantwortlich. Eine manuelle Ablesung direkt am Wasserzähler in Ihrem Haus ist zukünftig nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Die Zählerstände werden automatisch per Funk zu uns übermittelt. Terminvereinbarungen für Ablesungen oder der Aufwand der Selbstablesung entfallen ebenso wie Nachablesung wegen der Übermittlung von falschen Werten. Die Zähler können auch Betriebsmeldungen bei Störungen anzeigen und übermitteln. Es werden selbst kleinste, unkontrolliert abfließende Wassermengen durch beispielsweise defekte Toilettenspülungen oder Heizungssicherheitsventile sowie sonstige Leckagen erfasst. Bei regelmäßiger Wasserzähler-Kontrolle durch unsere Kunden können nun auch Leckageverluste und somit Hauswasserschäden aktiv vermieden werden. Auch wir haben durch die neue Zählertechnologie etwaige Unregelmäßigkeiten in Ihrer Hauswasserinstallation zuverlässiger im Blick.

Natürlich verbessert die Umstellung auf die moderne Zählertechnologie ebenfalls unseren Kundenservice für Sie. Außerdem können wir die Netzüberwachung weiter optimieren und die Wasserverluste zusätzlich reduzieren.

Nachfolgend haben wir für Sie weitere Antworten auf wichtige Fragestellungen zu diesem Thema zusammengestellt.

Downloads zum Thema „Ultraschall-Wasserzähler“

Was ist ein Ultraschallwasserzähler?

Bei Ultraschallwasserzählern handelt es sich um Messgeräte zur Ermittlung der verbrauchten Trinkwassermenge. Im Gegensatz zu den herkömmlichen mechanischen Wasserzählern arbeiten die von uns eingesetzten Ultraschallwasserzähler nicht mit einem mechanischen Messwerk, sondern messen die Durchflussmenge mittels Ultraschalls. Ultraschallwasserzähler verfügen über einen Datenspeicher, der insbesondere die Zählerstände in bestimmten Abständen im Zähler speichert. Eine externe Stromversorgung ist für Ultraschallwasserzähler nicht erforderlich. Die Zähler verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu 16 Jahren. Der Ultraschallwasserzähler ist mit einem Funkmodul ausgestattet, über welches der Zähler via NB-IoT (Narrowband Internet of Things / Mobilfunkstandard für das Internet der Dinge) die Zählerstände übermitteln kann.

Wie umweltschonen ist ein Ultraschallwasserzähler?

Die derzeit durch uns verwendeten mechanischen Wasserzähler müssen regelmäßig alle sechs Jahre zur Wahrung der eichrechtlichen Vorschriften ausgewechselt werden. Dies ist auch der Fall, wenn der Wasserzähler nur wenige hundert Kubikmeter Trinkwasser gezählt hat. Die neuen Ultraschallwasserzähler enthalten keine beweglichen mechanischen Bauteile und sind somit nahezu frei von Verschleiß. Wir planen einen Einsatz von bis zu 12 Jahren oder länger. Die neue Technologie trägt damit auch ihren Beitrag zur Ressourcenschonung. Dies gilt auch für die Entsorgung. Im Gegensatz zu vielen herkömmlichen Wasserzählern ist in den neuen Ultraschallwasserzählern kein Bleianteil mehr im Zählergehäuse verbaut, sodass die Entsorgung und das Recycling ressourcenschonend abgewickelt werden kann.

Welche Daten werden an uns übertragen?

Der Wasserverband Oleftal führt die neue Zählertechnologie strikt unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Gemäß DSGVO speichert und sendet der Ultraschallwasserzähler mit Funkmodul keine unmittelbar personenbezogenen Daten wie Ihren Namen oder Ihre Anschrift. Es geht bei der Verarbeitung von Zählerdaten ausschließlich um die Erhebung von Messwerten zum Zwecke der Verbrauchsabrechnung. Dazu werden folgende personenbeziehbare Daten erfasst und an uns als Versorger übermittelt:

  • Erfassungszeitpunkt
  • Zähler- und Gerätenummer
  • Zählerstand

Über diese Daten hinaus, ist die Aufzeichnung und Übertragung weiterer Betriebsdaten und Meldungen möglich. Begründet ist dies mit der Notwendigkeit eines sicheren Betriebs unseres Trinkwasserversorgungsnetzes und auch mit der Notwendigkeit für die Fernauslesung selbst Meldungen aufzuzeichnen und zu übermitteln. In allen Fällen lassen sich auch diese Daten keiner einzelnen Person zuordnen. Diese Daten können beispielsweise sein:

  • Informationen über den Status des Ultraschallwasserzählers und der Funkanbindung
  • Wassertemperatur und -druck
  • Rückfluss-Alarm
  • Vorhandensein eines Rohrbruchs
  • sonstige betriebsspezifische Störmeldungen
  • Änderung von Parametern und Einstellungen

Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. E DSGVO), jeweils zum Zweck:

  • der Verbrauchsablesung zu Abrechnungszwecken (§§ 18, 20, 24 AVBWasserV),
  • des störungsfreien Betriebs von Messeinrichtungen (§§ 18, 20, 24 AVBWasserV)
  • der Detektion von Rohrbrüchen und Leckagen (§ 50 III WHG; § 38 I Nr. 1 LWG NRW; 10 III AVBWasserV)

 Zur Erstellung der Verbrauchsabrechnung wird der Zählerstand in der Regel einmal im Jahr ausgelesen und übermittelt. Eine unterjährige Auslesung und Übermittlung kann zusätzlich erfolgen. Um unser Trinkwasserversorgungsnetz bedarfsgerecht zu überwachen und zu steuern, werden zusätzlich tägliche Verbrauchswerte an uns übermittelt und gespeichert.

Wie oft sendet der Ultraschall-Wasserzähler seine Daten?

Die Daten werden einmal täglich zu uns übermittelt. Die tägliche Datenübermittlung ist insbesondere zum Zwecke der Netzüberwachung notwendig. Sie als Verbraucher profitieren hiervon insofern, als das Mehrverbräuche in der Hausinstallation frühzeitig erkannt werden können.

Ist die Datensicherheit gewährleistet?

Die Datensicherheit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Datenpakete werden verschlüsselt übertragen, und der Zugriff auf die Daten ist an der Verwendungsstelle nur durch Entschlüsselung von einem autorisierten Personenkreis möglich. Grundsätzlich überträgt der Ultraschall-Wasserzähler keine persönlichen Daten wie beispielsweise Anschrift oder Personennamen oder ähnliches. Wir halten uns beim gesamten Datenmanagement strickt an die Vorgaben der DSGVO.

Der VDDW – Verband der Deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie e.V. ist eine Interessenvertretung der in Deutschland in der Wasser- und Wärmezählerindustrie tätigen Unternehmen. Um die Datensicherheit zusätzlich zu erhöhen, hat der VDDW durch die Erarbeitung eines „Code of Conduct“ weitere Verhaltensregeln nach DSGVO in enger Zusammenarbeit mit der LDI NRW (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen) erarbeitet. Unser Wasserzählerlieferant, die Ernst Heitland GmbH & Co. KG, ist Mitglied des VDDW e. V. und ist dem Code of Conduct beigetreten. Weitere Infos erhalten Sie unter: https://vddw.de/code-of-conduct/

Wie hoch ist die Sendeleistung des Funkmoduls?

Die Sendeleistung des Funkmoduls in den von uns verbauten Ultraschall-Wasserzählern ist grundsätzlich unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Im Allgemeinen ist die Sendeleistung von Ultraschall-Wasserzählern im Vergleich zu klassischen Mobilfunkgeräten (Smartphones) deutlich geringer. Dies gilt ebenfalls für den Vergleich mit Alltagsgeräten wie W-LAN Router, schnurlose Telefone (DECT), Rundfunk und Fernsehen sowie Bluetooth. Insbesondere ist entscheidend, dass der Ultraschall-Wasserzähler lediglich einmal täglich seine winzigen Datenpakete (z.B. Zählerstand, Störmeldungen,…) sendet, wohingegen Alltagsgeräte permanent Daten senden – mit variabler Leistung.

Benötigt ein Ultraschall-Wasserzähler eine Spannungsversorgung?

Ein Ultraschall-Wasserzähler ist mit einer Batterie ausgestattet, die auf eine Lebensdauer von mindestens 16 Jahren ausgelegt wurde. Die von uns geplante Nutzungsdauer von mindestens 12 Jahren ist damit gewährleistet. Somit benötigt ein Ultraschall-Wasserzähler keine zusätzliche Spannungsversorgung. Sollte es wiedererwartend vorzeitig zu techn. Ausfällen wegen einer zu schwachen Batterie kommen, erfolgt ein kostenloser Austausch des Ultraschall-Wasserzählers.

Wie erfolgt der Wechsel des alten Wasserzählers?

Der Austausch erfolgt im gewohnten Wechselturnus und ist abhängig von der Eichgültigkeit ihres aktuellen Zählers. Zur Verlängerung der Eichfrist auf 12 Jahre sind wir verpflichtet, einen definierten Prozentsatz an Wasserzählern zu wechseln und einer Stichprobenprüfung durch das Eichamt zu unterziehen. Im Einzelfall kann es aus diesem Grund zu einem Wechsel schon nach 6 Jahren kommen. Im Allgemeinen erfolgt der Zählerwechsel wie folgt:

  • wir informieren Sie über den Wechseltermin
  • ein Servicemonteur deinstalliert Ihren alten Zähler und moniert den neuen Ultraschall-Wasserzähler
  • insgesamt dauert der Wechsel in der Regel ca. 15 Minuten. In diesem Zeitraum müssen wir die Wasserversorgung ebenfalls kurzzeitig unterbrechen – gleich zu dem bisherigen Zählertausch 

Kann ich den Wasserverbrauch bzw. Zählerstand auch selbst kontrollieren?

Sie können Ihren Wasserverbrauch auch weiterhin wie gewohnt digital am Zähler ablesen. Aus Gründen der Überwachung Ihres Trinkwasserverbrauchs raten wir Ihnen wöchentlich Ihren Zählerstand zu kontrollieren. So werden Sie auch auf aktuelle Störungen in Ihrer Hausinstallation aufmerksam.
Zukünftig wird es auch möglich sein, den Zählerstand über eine Smartphone-App auszulesen. Hierzu besteht aber keine Pflicht – die Nutzung einer Smartphone-App ist freiwillig.

Was kann am Display des Ultraschall-Wasserzählers abgelesen werden?

Eine genaue Übersicht zum Display und den dargestellten Inhalten Ihres Ultraschall-Wasserzählers entnehmen Sie bitte dem Datenblatt des Herstellers, welches wir unter den Downloads im rechten Seitenbereich bereitstellen.