Neuanschluss Wasserversorung

Neuanschlüsse

Sie sind Bauherr*in in unserem Verbandsgebiet?
Dann möchten wir „Herzlich Willkommen beim Wasserverband Oleftal!“ sagen.

Alle Unterlagen, die Sie zur Beantragung Ihres Trinkwasserhausanschlusses benötigen, sind hier hinterlegt. Den Antrag auf Wasserversorgung finden Sie zum Download. Diesen können Sie direkt digital ausfüllen, ausdrucken und uns anschließend unterschrieben per Post inkl. aller Bauunterlagen zusenden.

Die Seite 3 des Antrages muss von Ihrem beauftragten Installationsunternehmen abgestempelt und unterzeichnet werden. Wichtig ist, dass dieses in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sein muss. Fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie des gültigen Installateurausweises hinzu.
Liegen uns alle Unterlagen vor, kann Ihr Antrag schnellstmöglich von uns bearbeitet werden.

Downloads zum Thema „Neuanschluss“

  • Mit dem Formular „Antrag auf Wasserversorgung“ machen Sie den ersten Schritt in Richtung Ihres Trinkwasserhausanschlusses. Sind Sie sich beim Ausfüllen des Formulars unsicher? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
  • Das Dokument „Merkblatt Neuanschluss“ beantwortet kurz die gängigsten Fragen. Bleiben noch Fragen offen, beantworten wir Ihnen diese gerne.

Ein kurzer allgemeiner Ablaufplan zum Überblick:

  • Antrag ausfüllen, ausdrucken & unterschreiben
  • Bauunterlagen hinzufügen
  • Seite 3 des Antrages vom zuständigen Installationsunternehmen abstempeln und unterzeichnen lassen sowie eine Kopie des Installateurausweises hinzufügen
  • Unterlagen an den Wasserverband Oleftal senden
  • Wasserverband Oleftal prüft Ihre eingereichten Unterlagen
  • Bei Vollständigkeit wird ein Baukostenzuschuss berechnet und Ihnen in Rechnung gestellt
  • Ihr Zahlungseingang beim WVO
  • Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Besichtigung, sobald ein geschlossener, frostfreier Hausanschlussraum zur Verfügung steht
  • Anschluss Ihres Gebäudes an das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz
    Bitte beachten Sie, dass zur Anschlussverlegung ein freies Baufeld zur Verfügung stehen muss
  • Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten Ihres Hausanschlusses