Eigenversorgung
Haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt Ihren Wasserbedarf teilweise selbst zu decken? Sei es durch eine eigene Wassergewinnungsanlage oder durch eine gezielte Regenwassernutzung?
Wenn Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten können, dann möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten:
- Grundsätzlich besteht für die vom Versorgungsnetz des Wasserverband Oleftal erschlossenen Grundstücke Anschluss- und Benutzungszwang.
- Vor der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage haben Sie den Wasserverband Oleftal hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Unterlassen Sie diese Meldung, kann dies eine Vertragsstrafe nach sich ziehen!
- Gemäß Trinkwasserverordnung sowie der DIN EN 806-2, sind die Trinkwasserhausinstallation und die eigene Wasserversorgungsanlage grundsätzlich als voneinander vollständig getrennte Systeme zu errichten und zu betreiben.
- Der Wasserverband Oleftal hat seine Mitgliedskommunen über die bei ihm gemeldeten Eigengewinnungsanlagen zu unterrichten. Hintergrund ist, dass die Kommunen keine gesonderten Mengenmessungen der Abwässer durchführen und ihre Kanalbenutzungsgebühren auf der Grundlage des vom Verband gemessenen Frischwasserbezuges abrechnen.
Weitere zu beachtende Regelungen sind insbesondere in der DIN EN 806, der DIN EN 1717 sowie der DIN 2001 nachzulesen. Zu beachten ist auch unsere Satzung über den Anschluss und über die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage.
Wichtiger Hinweis:
Nur wenn Eigenanlagen ordnungsgemäß errichtet und betrieben werden ist sichergestellt, dass Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungssystem ausgeschlossen sind. Sollte der Ursprung einer Störung im öffentlichen Trinkwassersystem auf Ihre Eigenanlage zurückzuführen sein, müssen Sie mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen rechnen.